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   OLG Karlsruhe, 21.12.1999 - U 1/99 BSch   

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https://dejure.org/1999,4985
OLG Karlsruhe, 21.12.1999 - U 1/99 BSch (https://dejure.org/1999,4985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.1999 - U 1/99 BSch (https://dejure.org/1999,4985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - U 1/99 BSch (https://dejure.org/1999,4985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch; Schiffskollision ; Kontradiktorische Schadenstaxe; Verklarungsverfahrens; Kostenfestsetzungsverfahren; Schadensersatz; Eigentumsverletzung ; Rechtsverteidigungskosten; Besprechungsgebühr

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 485 ff; ; ZPO § 494 a; ; ZPO § 97 Abs 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; FGG § 13 a; ; BinSchG § 114; ; BGB § 823 Abs. 1

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 91
    Rechtsverteidigungskosten sind nach materiellem Recht nicht erstattungsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Verklarungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mannheim - 30 C 14/98
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1999 - U 1/99 BSc

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1046
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1999 - U 1/99
    Das materielle Haftungsrecht weist insoweit keine "planwidrige Lücke" auf, die etwa durch eine entsprechende Anwendung der Kostenvorschriften der ZPO auszufüllen wäre; das materielle Recht strebt nämlich in keiner seiner Gestaltungsformen den lückenlosen Ausgleich der einem anderen zugefügten Vermögensnachteile an, sondern enthält auch sonst zahlreiche Fälle, in denen die Verursachung eines Schadens nicht zu einer Ersatzpflicht führt (BGH NJW 1988, 2032, 2034 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1993 - U 11/92

    Kontradiktorische Schadenstaxe; Verklarungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1999 - U 1/99
    Kosten einer kontradiktorischen Schadenstaxe sind ebenso wie solche eines Verklarungsverfahrens regelmäßig im Kostenfestsetzungsverfahren eines späteren Rechtsstreits als Kosten der Rechtsverfolgung abzurechnen (Senat Urteil vom 02.03.1993 - U 11/92 BSch - = NZV 1993, 441 m.w.N.).
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